Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Event-Service Schenk
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Event-Service Schenk und dem Kunden im Rahmen der Vermietung, Lieferung und Betreuung von Event-Equipment . Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von Event-Service Schenk anerkannt wurden.
- Vertragsschluss
Angebote von Event-Service Schenk sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Leistungen
Umfasst Lieferung, Aufbau, Betreuung und ggf. Transport der Technik. Die Details ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Technikpakete können je nach Art der Veranstaltung individuell abgestimmt werden.
- Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Rückgabe hat vollständig, unbeschädigt und im vereinbarten Zustand zu erfolgen. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Event-Service Schenk das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Haftung und Versicherung
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der gemieteten Gegenstände während der Mietdauer. Event-Service Schenk haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
- Technische Voraussetzungen / Veranstaltungsort
Der Kunde sorgt für geeignete Stromversorgung, Zugang und Sicherheit am Veranstaltungsort. Eventuelle Genehmigungen (z. B. GEMA, Bauamt, Polizei) sind rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
- Besondere Bedingungen für Open-Air-Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Freien verpflichtet sich der Kunde:
Für geeignete Überdachungen oder Schutzmaßnahmen der Technik bei Regen, Wind oder starker Sonneneinstrahlung zu sorgen.
Event-Service Schenk frühzeitig über die örtlichen Bedingungen (z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten) zu informieren.
Einen alternativen Veranstaltungsort oder eine Schlechtwetteroption bereitzuhalten, falls witterungsbedingt kein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Wird der sichere Betrieb durch Witterungseinflüsse gefährdet, ist Event-Service Schenk berechtigt, den Betrieb einzustellen, ohne dass daraus Minderungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
- Sicherheitsanforderungen / Gefahrenabwehr
Der Kunde ist für die allgemeine Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände verantwortlich, insbesondere für:
Die Einhaltung von Fluchtwegen, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Den Einsatz von Sicherheitsdienst (je nach Größe/Art der Veranstaltung).
Die Absicherung der Technik gegen unbefugten Zugriff und Vandalismus. Event-Service Schenk ist berechtigt, die Leistung zu verweigern oder abzubrechen, wenn erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen.
- Technikpakete und Sondervereinbarungen
Für Technikpakete (z. B. Standard-, Premium-, Festival-Paket) gelten die im Angebot beschriebenen Leistungen und Konditionen. Sondervereinbarungen zu individuellen Anforderungen (z. B. Live-Streaming, zusätzliche Techniker, spezielle Markenwünsche) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) haftet Event-Service Schenk nicht für die Nichterfüllung des Vertrags. Bereits erbrachte Leistungen sind dennoch zu vergüten.
- Datenschutz
Event-Service Schenk verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Event-Service Schenk, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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